Häufige Fragen

1) TARIFE

Neue Regelungen für faire Verbraucherverträge sind am 1. März 2022 in Kraft getreten. Wir haben unsere Verträge und AGB’s entsprechend angepasst und für Euch 3 verschiedene Tarife  mit jeweils unterschiedlichen Beitragshöhen entwickelt. Hier eine Übersicht:

  • Kurze Laufzeit. 
  • Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beendet werden. (z.B.: Kündigt Ihr am 15.10., endet der Vertrag am 15.11.) 
  • Nach Kündigung gilt eine Wartefrist von 6 Monaten für den Neuabschluss eines Vertrags. 
  • Der Beitrag wird monatlich berechnet
  • Mittlere Laufzeit.
  • Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate. Danach gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat.
  • Mindestens 18 Unterrichtseinheiten
  • Rücktrittsrecht: Innerhalb der ersten 4 Unterrichtseinheiten kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Es wird nur ein Monatsbeitrag berechnet.
  • Kurz vor Ende des Vertrags melden wir uns bei Euch und klären, ob Ihr den Vertrag verlängern möchtet. Eine Änderung des Tarifmodells ist ebenfalls möglich.
  • Der Beitrag wird monatlich berechnet.
  • Längere Vertragsdauer
  • Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Danach gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat.
  • Mindestens 36 Unterrichtseinheiten
  • Rücktrittsrecht: Innerhalb der ersten 4 Unterrichtseinheiten kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Es wird nur ein Monatsbeitrag berechnet.
  • Ab dem 6. Vertragsmonat könnt Ihr mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag vorzeitig beenden. 
  • Kurz vor Ende des Vertrags melden wir uns bei Euch und klären, ob Ihr den Vertrag verlängern möchtet. Eine Änderung des Tarifmodells ist ebenfalls möglich.
  • Der Beitrag wird monatlich berechnet. 

 

2) VERTRÄGE

Hier haben wir für Euch grundlegende häufige Fragen zu den Verträgen zusammengefasst. Meldet Euch gerne wenn noch etwas unklar sein sollte.

Nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. 

An gesetzlichen Feiertagen und Rosenmontag, sowie während der Schulferien in NRW ist die Schule geschlossen, es findet kein Unterricht statt.

Bei den Unterrichtsbeiträgen handelt es sich um durchschnittliche Monatspreise. Diese  basieren auf einer Jahresgebühr, die zur einfachen Abrechnung auf 12 Kalendermonate umgerechnet wird. Der Unterrichtsbeitrag ist somit monatlich zu zahlen.

Der Unterricht findet wöchentlich zu einem vereinbarten Termin statt. Falls Ihr den Unterricht absagen müsst, verfällt die Stunde. Sollte von unserer Seite aus der Unterricht ausfallen, wird die Stunde selbstverständlich nachgeholt.

Bei längerer Krankheit oder längerem Auslandsaufenthalt können wir ein Ruhen des Vertrages vereinbaren. Nach Ende des Ruhens läuft der Vertrag weiter. Die Gesamtlaufzeit verlängert sich um die vereinbarte Ruhezeit.

Die Beiträge sollten per Dauerauftrag monatlich an uns überwiesen werden. Wir ziehen Eure Beiträge nicht per Lastschrift ein. Bitte achtet darauf, dass der Beitrag am Anfang des Monats überwiesen wird.

Für jedes weitere belegte Fach gewähren wir einen Rabatt in Höhe von 5,00 € monatlich auf den Zweitvertrag. Diesen Rabatt gewähren wir auch für jedes weitere angemeldete Familienmitglied.

 

 

 



Sollte der Vertrag mitten im Monat beginnen rechnen wir einen Teilbeitrag aus und schreiben ihn auf die Vereinbarung. Der Monatsbeitrag ist dann ab dem nächsten Monat fällig. 

Falls Ihr den Termin ändern möchtet könnt Ihr direkt mit Eurem Lehrer sprechen und den Unterrichtstermin (wenn möglich) auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit legen.

 

3) ALLGEMEINE FRAGEN

Hier haben wir für Euch allgemeine zum Unterricht oder unserer Schule zusammengefasst. 

In der Regel haben Kindern unter 6 Jahren die körperliche Entwicklung und geistige Konzentrationsfähigkeit noch nicht das Stadium erreicht, in dem sie in der Lage wären, den motorischen und theoretischen Anforderungen gerecht zu werden. Fängt man zu früh an, besteht die Gefahr, dass das Kind bald das Interesse verliert.

Der Unterricht findet wöchentlich zum vereinbarten Termin statt. Bei der FlexCard könnt Ihr die Termine flexibel mit dem Lehrer vereinbaren.  In der Regel dauern die Unterrichtsstunden 30 oder 45 Minuten.

Leider kommen unsere Lehrer nicht zu Euch nach Hause. In unserer Schule haben wir die erforderlichen Instrumente, Noten usw. Gleichzeitig ist Lärm bei uns kein Problem und Ihr könnt Euch bei uns ganz auf den Unterricht konzentrieren ohne abgelenkt zu werden.

Wir empfehlen regelmäßig zu üben. Schon 10 Minuten am Tag bringen gute Fortschritte. Grundsätzlich ist es immer besser jeden Tag einige Minuten am Instrument zu arbeiten anstatt einmal in der Woche für einen längeren Zeitraum.

In der Regel ist das Instrument das richtige, dass Ihr am liebsten in der Musik hört. So hat jeder Mensch Klänge die er favorisiert und die von den verschiedenen Instrumenten abgebildet werden. Wenn Ihr Euch zu einem anderen günstigerem oder leichterem Instrument zwingt, kann die Freude an der Musik erheblich beeinträchtigt werden.

Damit Ihr den Unterricht Vor- und Nachbereiten können ist es sinnvoll ein Instrument zu Hause zu haben. Es gibt günstige Einsteigerinstrumente, die für den Start völlig ausreichen. Darüber hinaus könnt Ihr Euch Instrumente ausleihen. Nach ein paar Wochen Unterricht solltet Ihr über einen Kauf eines eigenen Instrumentes nachdenken. Sprecht hier auch unsere Lehrer an. Sie können Euch hier gerne weiterhelfen.

Grundsätzlich empfehlen wir Einzelunterricht. Allerdings ist auch ein Gruppenunterricht für die Instrumente Gitarre, Block- und Querflöte sowie Gesang möglich. Meistens finden sich im Gruppenunterricht Geschwister, Freunde oder Paare zusammen. Der Einzelunterricht ist allerdings für effektives Lernen eher geeignet.

Fahrt einfach durch die Toreinfahrt der Flurstraße 11 auf den Hinterhof. Ihr könnt hier das Auto abstellen. Der Hof ist groß genug, dass Ihr immer einen Platz an der Seite findet. Bitte parkt keine beschilderten Plätze zu. Zur Not bitte ein Schild mit einer Telefonnummer in das Auto legen.

Wir richten den Unterricht genau nach Euren Bedürfnissen aus. So arbeiten wir nicht mit einem Lehrplan sondern passen jede Unterrichtsstunde genau an die erzielten Fortschritte an. Gerne könnt Ihr mit dem Lehrer auch das Ziel besprechen oder Musikstücke vorschlagen. Soweit mögliche bauen wir Eure Wünsche in den Unterricht mit ein. 

Das mechanische Vervielfältigen von „urheberrechtlich geschützten“ Noten (egal, ob durch Fotokopieren oder mittels anderer Techniken, wie zum Beispiel scannen, faxen, Darstellungen auf Bildschirmen) ist nach § 53 Abs. 4 UrhG ohne diese Zustimmung des Urhebers ausnahmslos verboten. Dabei ist der Urheber nicht immer der Komponist, sondern viel öfter der Verlag. Da gibt es auch keine Ausnahmen, auch nicht für Privatkopien. 

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